Funkzeugnisse SRC und UBI

SRC

Short Range Certificate für die See (beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis). Das SRC ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine UKW-Funkanlage an Bord ist. Es berechtigt den Inhaber zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst auf UKW auf Sportbooten sowie auf Traditionsschiffen. Es schließt die Teilnahme am Global Maritime Distress and Safety System (weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem) ein und trägt damit wesentlich zur Sicherheit der Freizeitschifffahrt auf See bei.

 

UBI

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt (Berufsschifffahrt sowie Freizeitschifffahrt). Das Zeugnis wird international anerkannt. Sobald eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist, muss eine Person an Bord das UBI Funkzeugnis besitzen.